Die Kombination aus Industriefokussierung, fundierter branchen-spezifischer Rechtskenntnis und einer hohen Technologieaffinität erlaubt MAYRFELD die Beratung im Rahmen der Entwicklung und Kommerzialisierung auch rechtlich noch nicht erfasster Technologien.
Im Technologiebereich kann die Beratung in rechtlichen Angelegenheiten nicht ohne Berücksichtigung der Branchenspezifika oder des regulatorischen Umfeldes erfolgen. Im Entwicklungsprozess z. B. erbringen wir fokussierte Beratungsleistungen abgestimmt und zugeschnitten auf die jeweiligen Entwicklungsschritte und -stadien in der Produktenwicklung – ganz gleich ob auf der Grundlage Ihrer eigenen Forschung und Entwicklung oder basierend auf akquirierter Fremdtechnologie.
MAYRFELD berät bei allen rechtlichen Aspekten von der Idee zum Produkt, von der Entwicklung über die Herstellung zum Vertrieb, bei der hausinternen Sicherung oder dem konzerninternen Poolen von IP-Rechten, der Strukturierung von Arbeitnehmer-Erfindersystemen oder der Akquisition und Lizenzierung von Drittrechten.
Wir unterstützen Unternehmen und Entrepreneure bei regulatorischen Abgrenzungsfragen, bei der Kooperation mit Forschungs- und Entwicklungspartnern und beraten bei der Einbeziehung Dritter wie Lohnhersteller, OEM- oder Vertriebspartner.
Im Bereich Technologie erfolgt unsere Beratung mit einer Fokussierung auf die folgenden Industrien:
Innovation und deren Umsetzung bringen einzigartige Veränderungen. Aber nur Avantgarde erlaubt das Cutting-Edge.
Unsere Erfahrung lehrt, dass insbesondere im Technologiebereich die Beratung in allen vertraglichen Angelegenheiten nicht ohne Berücksichtigung der Branchenspezifika oder des regulatorischen Umfeldes erfolgen kann.
Die Entwicklung neuartiger Produkte unterfällt einem steten technologischen und rechtlichen Wandel. Aufgrund der steigenden Komplexität der Anforderungen an die Forschung und Entwicklung, gewinnen Forschungskooperationen zwischen etablierten Unternehmen und Forschungseinheiten zunehmend an Bedeutung. Zugleich haben sich am Markt außergewöhnlich differenzierte Kooperationsformen entwickelt, um den mit einer Fremdfinanzierung, öffentlichen Förderung,
der Inhaberschaft bzw. Verwertung von IP-Rechten oder auch regulatorischen Anforderungen einhergehenden Notwendigkeiten Rechnung zu tragen. In diesem Kontext ist eine profunde Kenntnis der verschiedenen Parameter und rechtlichen Strukturen von entscheidender Bedeutung für die Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen, damit technische Genialität ihre volle Wirkung entfalten kann.
Der Schutz des IP im Unternehmen bedarf eines ganzheitlichen Ansatzes und kann nicht lediglich punktuell berücksichtigt werden.
Effizienter IP-Schutz kann nur in einem geschlossenen System erreicht werden. Nachlässigkeiten beim Schutz von IP und Know-How können deren Wert signifikant verwässern oder insgesamt vernichten.
Ursprung jedes IP ist eine persönliche Schöpfung oder Idee, die zur Verwertung durch das Unternehmen zunächst auf dieses übergehen muss. Hier wird der Schutz (z. B. durch eine Schutzrechtsanmeldung) perfektioniert. Aufgabe ist es nun, das IP den entsprechenden Verwertungskanälen zuzuführen und eine unberechtigte Offenlegung des Know-How zu vermeiden. Wir beraten bei allen rechtlichen Angelegenheiten im Lebenszyklus von IP und Know-How von deren Entstehung bis zu ihrer Verwertung. Bei Patentanmeldungen arbeiten wir mit
handselektierten Patentanwälten zusammen. In diesem Zusammenhang beraten wird bei der Optimierung des Know-How und IP-Schutzes sowohl gesellschaftsintern als auch gegenüber Dritten. Wir unterstützen unsere Mandanten im Rahmen der Zuführung ihres Know-How bzw. IP in die entsprechenden Verwertungskanäle und bei der Implementierung vertraglicher Massnahmen zur Vermeidung von unberechtigter Offenlegung (z. B. durch den Abschluss eines NDA).
Die Akquisition innovativer Technologien stellt entweder eine alternative oder eine komplementäre Strategie zur Durchführung eigener Forschung und Produktentwicklung dar.
Technologien können auf mannigfaltige Art und Weise akquiriert werden. Die Akquisition von Technologie kann im Vergleich zur Eigenentwicklung vorteilhafte Dynamiken im Entwicklungsprozess erzeugen. In ähnlicher Weise kann der Verkauf unerwünschter oder nicht benötigter Technologie bei der Konsolidierung der Unternehmens- oder Entwicklungsstrategie von Vorteil sein.
Wir beraten bei der Akquisition und dem Verkauf patentierter Technologie und Know-How, der Veräußerung von Lizenzen oder der Akquisition und der Veräußerung von Gesellschaften als Technologie-Träger.
Möglichkeiten oder Notwendigkeiten zur Ein- oder Auslizenzierung von Technologie entstehen an vielen Stellen der Entwicklungs- und Herstellungskette innovativer Produkte oder Technologien.
MAYRFELD berät von der notwendigen Einlizenzierung komplementärer Technologien über die Auslizenzierung von Nebenprodukten bis hin zum Technologie-Pooling und zu komplexen Lizenzstrukturen, z. B. zur Begründung von Industriestandards oder zur Strukturierung von Open-Source Lizenzen.
Wir beraten unsere Mandanten in allen Fragen der Ein- und Auslizenzierung von Technologie unter Berücksichtigung der entsprechenden Branchenspezifika. Hierzu gehören nicht nur die industrieüblichen Lizenzbedingungen, sondern auch die Berücksichtigung regulatorischer Vorgaben, die unternehmensinterne Rechteabsicherung von der Arbeitnehmererfindung bis zum konzerninternen Rechte- und Lizenzpooling.
Regulierungen können die Kreativität einschränken. Einige sind gut, manche weniger wünschenswert. Mit anderen kann man arbeiten. Aber man muss sie alle kennen.
Der Technologie-Markt erfährt eine stetig wachsende Regulierung. Selbst in de-regulierten Bereichen gelten für die Marktteilnehmer besondere Voraussetzungen.
Zum einen wachsen die regulatorischen Vorgaben mit der steigenden Komplexität der Technologie, wie z. B. im Bereich Life Sciences. Zum anderen erfahren Bereiche zusätzliche und völlig neue regulatorische Vorgaben mit der Akquisition neuer Produkteigenschaften, wie z. B. bei der Digitalisierung des Automobils.
Zwar knüpfen regulatorische Rahmenbedingungen in der Regel an Herstellung und Vertrieb eines Produkts oder den Markteintritt an, jedoch verschiebt sich die Relevanz auf einen erheblich früher gelagerten Zeitpunkt: oft sind zur späteren Verwertbarkeit innovativer Arbeitsergebnisse regulatorische Rahmenbedingungen bereits im Forschungs- und Entwicklungsstadium zu berücksichtigen. Auch in wirtschaftlicher Hinsicht sind regulatorische Rahmenbedingungen bei der Produktkonzeption im Hinblick auf einen späteren Return of Investment von Bedeutung.
Aufgabe des Engineering ist es, Technologien funktionieren zu lassen. Aufgabe der Qualitätssicherung ist es, dafür zu sorgen, dass es jedes Mal funktioniert.
Ein gutes Qualitätssicherungssystem sowie seine ordnungsgemäße vertragliche Implementierung ist entscheidend für den Produkterfolg im Markt.
Die Einführung von Qualitätssicherungsstandards – für interne Zwecke sowie im Rahmen externer Kooperationen – dient nicht nur der Erfüllung regulatorischer Vorgaben, der Kundenzufriedenheit, den Anforderungen im Genehmigungsverfahren oder bei Konformitätsbewertungen, sondern ist auch probates Mittel bei der Verantwortungsabgrenzung oder in der Klärung von Gewährleistungsfällen.
Die Einrichtung technischer Qualitätssicherungsmaßnahmen unterscheidet sich von der Implementierung eines Qualitätssicherungssystems auf einer durchsetzbaren vertraglichen Ebene. Wenngleich die Mehrzahl von Qualitätssicherungsanforderungen in bestimmten Industrien im wesentlichen durch den Gesetzgeber vorgesehen wird, sind im Rahmen von Kooperationen
die entsprechenden Verpflichtungen oft Verhandlungssache. Hier können wir dank unserer Industriefokussierung den notwendigen Hintergrund einbringen, um die technischen Notwendigkeiten mit den rechtlichen Anforderungen in Einklang zu bringen.
Herstellung und Vertrieb sind die Schlüssel zu Ihrem ROI.
Der Schutz Ihrer Vertriebssysteme sowie der nachhaltige Schutz des Unternehmensgewinns bilden die wirtschaftlichen Säulen Ihres Geschäfts.
Heutzutage verläuft eine Produkteinführung in der Realisierungsphase ubiquitär. Andere Länder, andere Sitten. Das Zusammenspiel von unternehmerischen Expektanzen, den jeweiligen regulatorischen Rahmenbedingungen und unterschiedlicher Rechtsordnungen erfordert Kreativität und die Fähigkeit zur Identifizierung von Gestaltungsspielräumen – national sowie international. Im Technologie-Sektor sind die Möglichkeiten zur wirtschaftlichen Verwertung von Entwicklungen mannigfaltig. Der Erfolg eines Produkts wird jedoch nicht nur durch Verkaufszahlen, sondern auch durch die rechtliche Absicherung einer sachgerechten Material-Beschaffung bestimmt.
Weitere Informationen zu MAYRFELD präsentieren wir Ihnen in unserer Broschüre.