Technologierecht

Unsere Mandanten sind innovativ.
Wir möchten ihnen auf Augenhöhe begegnen.

Die Kombination aus Industriefokussierung, fundierter branchen-spezifischer Rechtskenntnis und einer hohen Technologieaffinität erlaubt MAYRFELD die Beratung im Rahmen der Entwicklung und Kommerzialisierung auch rechtlich noch nicht erfasster Technologien.

Im Technologiebereich kann die Beratung in rechtlichen Angelegenheiten nicht ohne Berücksichtigung der Branchenspezifika oder des regulatorischen Umfeldes erfolgen. Im Entwicklungsprozess z. B. erbringen wir fokussierte Beratungsleistungen abgestimmt und zugeschnitten auf die jeweiligen Entwicklungsschritte und -stadien in der Produktenwicklung – ganz gleich ob auf der Grundlage Ihrer eigenen Forschung und Entwicklung oder basierend auf akquirierter Fremdtechnologie.

MAYRFELD berät bei allen rechtlichen Aspekten von der Idee zum Produkt, von der Entwicklung über die Herstellung zum Vertrieb, bei der hausinternen Sicherung oder dem konzerninternen Poolen von IP-Rechten, der Strukturierung von Arbeitnehmer-Erfindersystemen oder der Akquisition und Lizenzierung von Drittrechten.

Wir unterstützen Unternehmen und Entrepreneure bei regulatorischen Abgrenzungsfragen, bei der Kooperation mit Forschungs- und Entwicklungspartnern und beraten bei der Einbeziehung Dritter wie Lohnhersteller, OEM- oder Vertriebspartner.

Industrien

Im Bereich Technologie erfolgt unsere Beratung mit einer Fokussierung auf die folgenden Industrien:

Forschung & Entwicklung
Neue Technologien bedürfen neuer rechtlicher Wege. Innovation bedeutet die Überschreitung bekannter technologischer Grenzen und kennt keine territorialen Barrieren.

Innovation und deren Umsetzung bringen einzigartige Veränderungen. Aber nur Avantgarde erlaubt das Cutting-Edge.

Unsere Erfahrung lehrt, dass insbesondere im Technologiebereich die Beratung in allen vertraglichen Angelegenheiten nicht ohne Berücksichtigung der Branchenspezifika oder des regulatorischen Umfeldes erfolgen kann.

Die Entwicklung neuartiger Produkte unterfällt einem steten technologischen und rechtlichen Wandel. Aufgrund der steigenden Komplexität der Anforderungen an die Forschung und Entwicklung, gewinnen Forschungskooperationen zwischen etablierten Unternehmen und Forschungseinheiten zunehmend an Bedeutung. Zugleich haben sich am Markt außergewöhnlich differenzierte Kooperationsformen entwickelt, um den mit einer Fremdfinanzierung, öffentlichen Förderung,

der Inhaberschaft bzw. Verwertung von IP-Rechten oder auch regulatorischen Anforderungen einhergehenden Notwendigkeiten Rechnung zu tragen. In diesem Kontext ist eine profunde Kenntnis der verschiedenen Parameter und rechtlichen Strukturen von entscheidender Bedeutung für die Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen, damit technische Genialität ihre volle Wirkung entfalten kann.

Wir beraten unsere Mandanten in allen rechtlichen Aspekten der Technologie-Entwicklung von der Kooperation zur Eigenentwicklung, der Kollaboration verschiedener Akteure aus Forschung und Industrie bis hin zur Etablierung von Industriestandards, wie z. B. bei der Verhandlung, Strukturierung und Implementierung von

  • Forschungs- und Entwicklungskooperationen
  • Strategischen Allianzen
  • Industriestandards
  • Material Transfer Agreements
  • Vertraulichkeitsvereinbarungen (Non-Disclosure Agreements)
  • Exzellenzförderung (z. B. Horizon 2020, etc.).

Unsere repräsentativen Beratungen im Bereich Forschung & Entwicklung umfassen z. B. die Vertretung

  • eines Fortune 500-Unternehmens im Zusammenhang mit der Etabllierung eines Industriestandards für KFZ-Navigationssysteme
  • eines deutschen Biotech-Unternehmens im Zusammenhang mit der Entwicklung und Kommerzialisierung eines Gewebeimplantats, den damit im Zusammenhang stehenden regulatorischen Fragestellungen, und der Strukturierung einer EU-weiten und EU-geförderten multizentrischen Anwendungsbeobachtung
  • eines deutschen Diagnostik-Unternehmens zur Implementierung und Durchführung eines EU-geförderten multinationalen Forschungs- und Entwicklungsprojekts zur Entwicklung eines neuartigen diagnostischen Schnelltests
  • eines deutschen Biotech-Unternehmens im Rahmen einer Forschungs- und Entwicklungskooperation mit einem indischen pharmazeutischen Unternehmnes zur Entwicklung eines neuen Arzneimittel-Wirkstoffs
  • eines U.S.-amerikanischen Biotech-Unternehmens bei der Lizenzierung von Biomarkern an ein multinationales Diagnostik Unternehmen aus der Schweiz oder
  • einer deutschen Forschungs- und Entwicklungseinheit bei der Verhandlung und Strukturierung eines Lizenzvertrags mit einem führenden deutschen pharmazeutischen Unternehmen zur Entwicklung eines bekannten Wirkstoffs für eine alternative Indikation.
Know-How Schutz
Erfolgreiche Entwickler vertrauen auf den Schutz rechtlicher Absicherung, um ihre Schaffenskraft mit voller Wirkung zu entfalten.

Der Schutz des IP im Unternehmen bedarf eines ganzheitlichen Ansatzes und kann nicht lediglich punktuell berücksichtigt werden.

Effizienter IP-Schutz kann nur in einem geschlossenen System erreicht werden. Nachlässigkeiten beim Schutz von IP und Know-How können deren Wert signifikant verwässern oder insgesamt vernichten.

Ursprung jedes IP ist eine persönliche Schöpfung oder Idee, die zur Verwertung durch das Unternehmen zunächst auf dieses übergehen muss. Hier wird der Schutz (z. B. durch eine Schutzrechtsanmeldung) perfektioniert. Aufgabe ist es nun, das IP den entsprechenden Verwertungskanälen zuzuführen und eine unberechtigte Offenlegung des Know-How zu vermeiden. Wir beraten bei allen rechtlichen Angelegenheiten im Lebenszyklus von IP und Know-How von deren Entstehung bis zu ihrer Verwertung. Bei Patentanmeldungen arbeiten wir mit

handselektierten Patentanwälten zusammen. In diesem Zusammenhang beraten wird bei der Optimierung des Know-How und IP-Schutzes sowohl gesellschaftsintern als auch gegenüber Dritten. Wir unterstützen unsere Mandanten im Rahmen der Zuführung ihres Know-How bzw. IP in die entsprechenden Verwertungskanäle und bei der Implementierung vertraglicher Massnahmen zur Vermeidung von unberechtigter Offenlegung (z. B. durch den Abschluss eines NDA).

Wir beraten unsere Mandanten bei allen rechtlichen Angelegenheiten im Lebenszyklus von IP und Know-How von deren Entstehung bis zu ihrer Verwertung.

Wir unterstützen unsere Mandanten unter anderem bei der Implementierung von

  • Arbeitnehmererfinder-Systemen
  • Implementierung von Know-How-Schutz im Arbeitsverhältnis
  • dem Abschluss von Vertraulichkeitsvereinbarungen (CDAs oder NDAs)
  • der Strukturierung von konsistenten Schutzmechanismen sowohl intern als auch extern.

Darüber hinaus beraten wir beim vorteilhaften Einsatz von Zulassungen (im Bereich Life Sciences), zu Schutz und Nutzung von klinischen Daten und den Möglichkeiten des Marken-, Design-, und Ausstattungsschutzes.

Unsere Berater haben z. B. in den folgenden Angelegenheiten Massnahmen zum Know-How-Schutz implementiert:

  • Einführung eines Arbeitnehmer-Erfindersystems für die deutsche Forschungs- und Entwicklungseinheit eines nordamerikanischen Herstellers von Smartphones
  • der Strukturierung und Verhandlung von diversen NDA für Forschungs- und Entwicklungseinheiten in der Telekommunikationsindustrie
  • der Strukturierung und Verhandlung von diversen NDAs für Forschungs- und Entwicklungseinheiten sowie im Zusammenhang mit F&E-Projekten in der Life-Sciences-Industrie
  • der Strukturierung der Vertraulichkeit und des Informationsflusses, einschließlich der Verschwiegenheit von Arbeitnehmern sowie der Einhaltung zur Vertraulichkeit gegenüber Dritten für im Bereich Telekommunikation
  • der Strukturierung von Vertraulichkeitsregelungen für Arbeitnehmer, Berater und Dienstleister
  • der Strukturierung von Vertraulichkeitsregelungen im Zuge von (grenzüberschreitenden) Unternehmenstransaktionen (z. B. M&A und Joint Ventures) und bei grenzüberschreitenden operativen Projekten (z. B. in den Bereichen Sales, Vertrieb und Marketing).
Technologie-Akquisition
Die Lernkurve überwinden.

Die Akquisition innovativer Technologien stellt entweder eine alternative oder eine komplementäre Strategie zur Durchführung eigener Forschung und Produktentwicklung dar.

Technologien können auf mannigfaltige Art und Weise akquiriert werden. Die Akquisition von Technologie kann im Vergleich zur Eigenentwicklung vorteilhafte Dynamiken im Entwicklungsprozess erzeugen. In ähnlicher Weise kann der Verkauf unerwünschter oder nicht benötigter Technologie bei der Konsolidierung der Unternehmens- oder Entwicklungsstrategie von Vorteil sein.

Wir beraten bei der Akquisition und dem Verkauf patentierter Technologie und Know-How, der Veräußerung von Lizenzen oder der Akquisition und der Veräußerung von Gesellschaften als Technologie-Träger.

Nicht alle Technologie-Akquisitionen sind gleich erschaffen.

Wir haben langjährige Erfahrung in der Beratung von deutschen und internationalen Unternehmen im Zusammenhang mit der Implementierung der verfügbaren Vehikel zur Rechteabsicherung von Lizenzverträgen, dem Erwerb von Patent-Portfolios bis zu M&A-Transaktionen im Technologie-Bereich. Wir bieten umfangreiche Beratung, sei es bei der Due Diligence, dem IP-Pooling oder der Abwicklung von Post-Closing Angelegenheiten – ganz in Abhängigkeit vom gewünschten Grad der Inhaberschaft oder der Notwendigkeit zur Akquisition der entsprechenden Arbeitnehmer-Expertise über den Zugang zur gewünschten Technologie hinaus.

Unsere Partner haben z. B. federführend

  • ein Fortune 500 Technologieunternehmen im Rahmen der Akquisition eines deutschen Software-Herstellers
  • ein Fortune 500 Unternehmen bei der Akquisition eines Patent Portfolios an Spracherkennungs-Technologie in Zusammenhang mit der Akquisition des Spracherkennungsbereiches eines deutschen Automobliherstellers
  • ein S&P 500 Unternehmen im Rahmen der Akquisition und des post-closing Poolens von IP-Rechten im Rahmen der Akquisition des Raumfahrt-Geschäftsbereichs eines deutschen Technologieunternehmens.
  • ein Fortnue 500 Unternehmens im Rahmen der Akquisition einer DVD-Entwicklungseinheit.
  • diverse Fortune 500 sowie deutsche und ausländische Gesellschaften bei der Ein- und Auslizenzierung von patentgeschützten Technologien in den Bereichen Biotech, Arzneimittelentwicklung, Software-Entwicklung, Telekommunikation, Metallverarbeitung und anderen Industriebereichen.

beraten.

Lizenzierung & Verwertung
Die Spielregeln zur Nutzung Ihrer IP.

Möglichkeiten oder Notwendigkeiten zur Ein- oder Auslizenzierung von Technologie entstehen an vielen Stellen der Entwicklungs- und Herstellungskette innovativer Produkte oder Technologien.

MAYRFELD berät von der notwendigen Einlizenzierung komplementärer Technologien über die Auslizenzierung von Nebenprodukten bis hin zum Technologie-Pooling und zu komplexen Lizenzstrukturen, z. B. zur Begründung von Industriestandards oder zur Strukturierung von Open-Source Lizenzen.

Wir beraten unsere Mandanten in allen Fragen der Ein- und Auslizenzierung von Technologie unter Berücksichtigung der entsprechenden Branchenspezifika. Hierzu gehören nicht nur die industrieüblichen Lizenzbedingungen, sondern auch die Berücksichtigung regulatorischer Vorgaben, die unternehmensinterne Rechteabsicherung von der Arbeitnehmererfindung bis zum konzerninternen Rechte- und Lizenzpooling.

Wir bieten umfassende Beratung im Zusammenhang mit der Lizenzierung und Verwertung von IP-Rechten, einschließlich der Strukturierung und Verhandlung von

  • Lizenzverträgen zur Lizenzierung von Patenten, Know-How, Software, Marken, etc.
  • dem Poolen von IP-Rechten und intercompany Lizenzierung an Tochtergesellschaften
  • der Strukturierung von Lizenz- und Verwertungsstrukturen in F&E Kooperationen
  • dem Aufsetzen von Lizenzstrukturen für Industrie-Standards
  • Beratung im Rahmen der Lizenzierung von standard-essentiellen Patenten
  • Beratung im Rahmen der Unterlizenzierung und der Veräußerung oder des Erwerbs von Lizenzen.

Die Partner der Kanzlei waren z. B. in den folgenden Transaktionen federführend tätig:

  • Vertretung eines deutschen Biotech-Unternehmens im Rahmen der Technologie-Auslizenzierung an ein führendes U.S. Universitätsklinikum
  • Vertretung eines deutschen Diagnostik-Unternehmens in der Einlizenzierung spezieller Lumineszenz-Technologie zur Entwicklung diagnostischer Tests
  • Vertretung eines europäischen Verbands pharmazeutischer Unternehmen bei der Lizenzierung von Content für die Einführung einer wissenschaftlichen Webseite aus dem Bereich Labormedizin für die Nutzung in Deutschland, Frankreich und Italien
  • Vertretung eines deutschen Biotech-Unternehmens im Rahmen der Erteilung einer Patentlizenz an ein U.S.-amerikanisches Diagnostik-Unternehmen
  • Vertretung eines nordamerikanischen Anbieters einer mobilen Email-Lösung bei der Anpassung von Software-Lizenz-Bedingungen an deutsches Recht im Rahmen der Einführung der Email-Lösung in Deutschland.
Regulatory
Der Dialog mit den zuständigen Behörden kann hilfreich sein, jedoch können Behörden keine Strategien formen.

Regulierungen können die Kreativität einschränken. Einige sind gut, manche weniger wünschenswert. Mit anderen kann man arbeiten. Aber man muss sie alle kennen.

Der Technologie-Markt erfährt eine stetig wachsende Regulierung. Selbst in de-regulierten Bereichen gelten für die Marktteilnehmer besondere Voraussetzungen.

Zum einen wachsen die regulatorischen Vorgaben mit der steigenden Komplexität der Technologie, wie z. B. im Bereich Life Sciences. Zum anderen erfahren Bereiche zusätzliche und völlig neue regulatorische Vorgaben mit der Akquisition neuer Produkteigenschaften, wie z. B. bei der Digitalisierung des Automobils.

Zwar knüpfen regulatorische Rahmenbedingungen in der Regel an Herstellung und Vertrieb eines Produkts oder den Markteintritt an, jedoch verschiebt sich die Relevanz auf einen erheblich früher gelagerten Zeitpunkt: oft sind zur späteren Verwertbarkeit innovativer Arbeitsergebnisse regulatorische Rahmenbedingungen bereits im Forschungs- und Entwicklungsstadium zu berücksichtigen. Auch in wirtschaftlicher Hinsicht sind regulatorische Rahmenbedingungen bei der Produktkonzeption im Hinblick auf einen späteren Return of Investment von Bedeutung.

Wir beraten unsere Mandanten bei der Bewältigung der sich stetig ändernden regulatorischen Rahmenbedingungen ihrer Branche, bei der Anwendung und Auslegung regulatorischer Vorgaben, der Compliance als auch bei der Durchführung von Genehmigungsverfahren.

Das betrifft insbesondere die regulatorische Einordnung von Produkten (z. B. Therapeutika), Compliance mit datenschutzrechtlichen Vorgaben oder die Durchführung von klinischen Studien.

Unsere repräsentativen Beratungen im Bereich “Regulatory” umfassen die Vertretung

  • eines deutschen Biotech-Unternehmens bei der regulatorischen Einordnung eines neuartigen Gewebeprodukts
  • eines deutschen Biotech-Unternehmens zur Abwehr der angedrohten Rücknahme einer Zulassung für ein neuartiges therapeutisches Produkt.
  • eines deutschen Diagnostikunternehmens zu regulatorischen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Produktvertrieb in Deutschland und
  • eines NSDAQ-gelisteten Technologie-Unternehmens bei der Einführung eines Systems zur Email-basierten Telekommunikation in Deutschland.
Qualitätssicherung
Verwandeln Sie Notwendigkeiten in Möglichkeiten.

Aufgabe des Engineering ist es, Technologien funktionieren zu lassen. Aufgabe der Qualitätssicherung ist es, dafür zu sorgen, dass es jedes Mal funktioniert.

Ein gutes Qualitätssicherungssystem sowie seine ordnungsgemäße vertragliche Implementierung ist entscheidend für den Produkterfolg im Markt.

Die Einführung von Qualitätssicherungsstandards – für interne Zwecke sowie im Rahmen externer Kooperationen – dient nicht nur der Erfüllung regulatorischer Vorgaben, der Kundenzufriedenheit, den Anforderungen im Genehmigungsverfahren oder bei Konformitätsbewertungen, sondern ist auch probates Mittel bei der Verantwortungsabgrenzung oder in der Klärung von Gewährleistungsfällen.

Die Einrichtung technischer Qualitätssicherungsmaßnahmen unterscheidet sich von der Implementierung eines Qualitätssicherungssystems auf einer durchsetzbaren vertraglichen Ebene. Wenngleich die Mehrzahl von Qualitätssicherungsanforderungen in bestimmten Industrien im wesentlichen durch den Gesetzgeber vorgesehen wird, sind im Rahmen von Kooperationen

die entsprechenden Verpflichtungen oft Verhandlungssache. Hier können wir dank unserer Industriefokussierung den notwendigen Hintergrund einbringen, um die technischen Notwendigkeiten mit den rechtlichen Anforderungen in Einklang zu bringen.

Wir haben langjährige Erfahrung in der vertraglichen Implementierung von Qualitätssicherungssystemen von der Verantwortungsabgrenzung, der Implementierung von Gewährleistungen bis zur Strukturierung von QA-Audits.

Ferner unterstützen wir unsere Mandanten im Rahmen von Schulungen zu den rechtlichen Aspekten der Qualitätssicherung, um einen konsistenten Kennnisstand im Team zu erreichen.

Unsere Anwälte haben z. B. federführend

  • ein deutschsn Biotech-Unternehmens im Rahmen der Strukturierung von Qualitätssicherungs-Vereinbarungen zum grenzüberschreitenden Transfer von menschlichem Gewebe
  • ein deutsches Unternehmen auf dem Gebiet der Feinwerktechnik zur vertraglichen Umsetzung von Qualitätssicherungsmechanismen zur Sicherung der Qualität in langfristigen Lieferbeziehungen
  • ein deutsches Diagnostik-Unternehmens im Rahmen der Sicherstellung der internen Qualitätssicherung und der Einhaltung regulatorischer Qualitätssicherungsanforderungen
  • beraten. Daneben halten wir Schulungen z. B. für Qualitätssicherungsbeauftragte (wie z. B. verantwortliche Personen, sachkundige Personen, Herstellungsleiter oder Leiter der Qualitätskontrolle nach dem AMG).

Herstellung & Vertrieb
Die Genese Ihres Produkts.

Herstellung und Vertrieb sind die Schlüssel zu Ihrem ROI.

Der Schutz Ihrer Vertriebssysteme sowie der nachhaltige Schutz des Unternehmensgewinns bilden die wirtschaftlichen Säulen Ihres Geschäfts.

Heutzutage verläuft eine Produkteinführung in der Realisierungsphase ubiquitär. Andere Länder, andere Sitten. Das Zusammenspiel von unternehmerischen Expektanzen, den jeweiligen regulatorischen Rahmenbedingungen und unterschiedlicher Rechtsordnungen erfordert Kreativität und die Fähigkeit zur Identifizierung von Gestaltungsspielräumen – national sowie international. Im Technologie-Sektor sind die Möglichkeiten zur wirtschaftlichen Verwertung von Entwicklungen mannigfaltig. Der Erfolg eines Produkts wird jedoch nicht nur durch Verkaufszahlen, sondern auch durch die rechtliche Absicherung einer sachgerechten Material-Beschaffung bestimmt.

Wir beraten unsere Mandanten ständig im Zusammehang mit der Beschaffung von Ausgangsmaterialien, der rechtlichen Sicherung von Produktionskapazitäten als auch der Etablierung von nationalen und internationalen Vertriebskanälen unter Berücksichtung der Besonderheiten ihrer Branche.

Daneben unterstützen wir unsere Mandanten bei der sachkundigen Auswahl und Implementierung der individuell geeignetsten Vertriebsformen, in Angelegenheiten der OEM-Herstellung oder vertraglichen Sicherung von Vigilanz-Systemen.

Im Bereich Herstellung & Vertrieb haben wir z. B.

  • ein NASDAQ-gelistetes Telekommunikations-Unternehmens beim Abschluss von Lieferverträgen mit den führenden deutschen Mobilfunkanbietern in Rahmen der Markteinführung eines neuen Mobiltelefons in Deutschland
  • einen deutschen Hersteller von Präzisionstechnik beim Aufbau eines Vertriebssystems in den UK und in diversen GUS-Staaten
  • ein deutsches Diagnostik-Unternehmens beim Aufbau eines Vertriebssystems in Latein Amerika
  • ein deutschen Biotech-Unternehmens zum Vertrieb von pharmazeutischen Ausgangsmaterial oder
  • ein deutschen metallverarbeitendes Unternehmen beim Abschluss eines Kanban-basierten Liefer- und Vertriebsvertrags.

federführend beraten.

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One Step Beyond.

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