Geschäftliches Handeln erfolgt heute weltumspannend. MAYRFELD kann auf die langjährige Erfahrung seiner Berater im deutschen und internationalen Transaktionsgeschäft zurückgreifen. Für viele bedeuten ausländische Rechtsordnungen eine Reise in das Unbekannte. Für uns eröffnen sie alternative Wege zu interessengerechten Lösungen. Rechtssicherheit im Ausland gewährt MAYRFELD durch Rückgriff auf ein persönliches und erprobtes Netzwerk aus hochprofessionellen Beratern in den meisten Industrienationen. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten entwickeln wir die Gesamtstrategie, koordinieren ausländische Netzwerk-Partner, begleiten Verhandlungen und dienen als Ansprechpartner unserer Mandanten.
Internationalität ist mehr eine Frage der Einstellung und der Expertise als der Ansammlung ausländischer Büros.
Grenzüberschreitende Transaktionen sind nicht mehr die Domäme großer, multinationaler Unternehmen. Im Zeitalter der Globalisierung sind starke Handelsbeziehungen über die Grenzen hinweg auch für mittelständische Unternehmen von herausragender Bedeutung. Speziell im Technologie-Sektor bilden grenzüberschreitende Transaktionen ein strategisches Tool in der Verfolgung mannigfaltiger Geschäftsziele.
Wir beraten ständig deutsche Unternehmen bei der Expansion ihrer geschäftlichen Aktivitäten im Ausland und vertreten regelmäßig ausländische Unternehmungen und Investoren bei ihren geschäftlichen Aktivitäten im Inland. Unsere Anwälte haben einen ausgezeichneten Track-Record, ganz gleich, ob ein Mandant Marketing oder Herstellungskapazitäten im Ausland erweitern oder ein Joint Venture mit einem lokalen ausländischen Partner eingehen möchte.
Die Adaptierung eines ausländischen Geschäftsmodells auf örtliche Gegebenheiten ist wahre Kunst. Die Kunst in der Beratung ausländischer Mandanten liegt weniger im simplen Hinweis auf rechtliche Limitierungen vor Ort, sondern vor allem in der rechtskonformen Transformation des ausländischen Geschäftsmodells unter Berücksichtigung der örtlichen Regelungen.
Aufgrund der umfangreichen Einbeziehung unserer Anwälte in grenzüberschreitende Transaktionen werden sie gerne als Local Counsel von ausländischen Investoren oder Kanzleien mandatiert. Wir vertreten ausländische Investoren bei ihren direkten und indirekten Investitionen in Deutschland und unterstützen beim Verständnis der Unterschiede im deutschen Rechtssystem sowie bei der Strukturierung ihrer operativen Angelegenheiten vor Ort.
Wahre Local Counsel Services erfordern pro-aktiven Rechtsrat vor Ort, Sensitivität für kulturelle Unterschiede, äußerste Transparenz und ein nahtloses Teamwork mit dem Mandanten.
Ausländischen Mandanten wie auch im Ausland ansässigen Anwälten bieten wir umfassende Unterstützung als Berater vor Ort (Local Counsel) in Angelegenheiten des deutschen Rechts. Unsere Anwälte können auf signifikante Erfahrung in internationalen Großkanzleien zurückgreifen, sind zweisprachig ausgebildet und sowohl in den USA als auch in Deutschland als Rechtsanwälte zugelassen. Wir arbeiten regelmäßig mit im Ausland ansässigen Kanzleien als deren Local Counsel in Deutschland in multinationalen Projekten, Transaktionen oder Angelegenheiten, die rechtlicher Betreuung in Deutschland bedürfen.
Weitere Informationen zu MAYRFELD präsentieren wir Ihnen in unserer Broschüre.