International

Für viele bedeuten ausländische Rechtsordnungen eine Reise in das Unbekannte. Für uns eröffnen sie alternative Wege zu interessengerechten Lösungen.

Geschäftliches Handeln erfolgt heute weltumspannend. MAYRFELD kann auf die langjährige Erfahrung seiner Berater im deutschen und internationalen Transaktionsgeschäft zurückgreifen. Für viele bedeuten ausländische Rechtsordnungen eine Reise in das Unbekannte. Für uns eröffnen sie alternative Wege zu interessengerechten Lösungen. Rechtssicherheit im Ausland gewährt MAYRFELD durch Rückgriff auf ein persönliches und erprobtes Netzwerk aus hochprofessionellen Beratern in den meisten Industrienationen. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten entwickeln wir die Gesamtstrategie, koordinieren ausländische Netzwerk-Partner, begleiten Verhandlungen und dienen als Ansprechpartner unserer Mandanten.

Cross-Border Transactions
Wir gehen mit Ihnen.

Internationalität ist mehr eine Frage der Einstellung und der Expertise als der Ansammlung ausländischer Büros.

Grenzüberschreitende Transaktionen sind nicht mehr die Domäme großer, multinationaler Unternehmen. Im Zeitalter der Globalisierung sind starke Handelsbeziehungen über die Grenzen hinweg auch für mittelständische Unternehmen von herausragender Bedeutung. Speziell im Technologie-Sektor bilden grenzüberschreitende Transaktionen ein strategisches Tool in der Verfolgung mannigfaltiger Geschäftsziele.

Wir beraten ständig deutsche Unternehmen bei der Expansion ihrer geschäftlichen Aktivitäten im Ausland und vertreten regelmäßig ausländische Unternehmungen und Investoren bei ihren geschäftlichen Aktivitäten im Inland. Unsere Anwälte haben einen ausgezeichneten Track-Record, ganz gleich, ob ein Mandant Marketing oder Herstellungskapazitäten im Ausland erweitern oder ein Joint Venture mit einem lokalen ausländischen Partner eingehen möchte.

Wir bieten umfassende Beratungsleistungen bei grenzüberschreitenden Transaktionen oder Projekten, wie z. B.

  • der Strukturierung und Koordination von grenzüberschreitenden Transaktionen wie Joint Ventures, strategischen Allianzen, der Akquisition von deutschen Zielgesellschaften oder von Kooperationen
  • der Implementierung von grenzüberschreitenden Produkt- oder Technologie-Transfers
  • der Beratung in regulatorischen Angelegenheiten bei grenzüberschreitenden Projekten
  • der Etablierung von Vertriebsstrukturen und Vertriebssystemen im Ausland
  • der Beratung in Compliance-Angelegenheiten bei grenzüberschreitenden Projekten.

Neben den bereits an anderer Stelle genannten grenzüberschreitenden Transaktionen haben die Partner der Kanzlei z. B. in den folgenden grenzüberschreitenden Projekten federführend beraten:

  • Vertretung der deutschen Tochter eines Fortune 500-Unternehmens bei der Akquisition einer F&E-Einheit in China
  • Vertretung eines deutschen Diagnostik-Unternehmens im Rahmen eines indirekten Investments in China via einer Hong Konger Holding zum Vertrieb von Diagnostika
  • Vertretung eines deutschen Biotech-Unternehmens im Rahmen einer multinationalen und multizentrischen Beobachtungsstudie zur Applikation eines neuartigen Transplantats
  • Vertretung eines deutschen Diagnostik-Unternehmens bei der Einlizenzierung einer neuartigen Lumineszenz-Technologie eines US-amerikanischen Unternehmens
  • Vertretung eines deutschen Diagnostik-Unternehmens bei der Begründung neuer Vertriebskanäle in verschiedenen Ländern Latein-Amerikas.
Inbound
Die Kunst der Beratung vor Ort ist, Ihre Ideen rechtssicher umzusetzen.

Die Adaptierung eines ausländischen Geschäftsmodells auf örtliche Gegebenheiten ist wahre Kunst. Die Kunst in der Beratung ausländischer Mandanten liegt weniger im simplen Hinweis auf rechtliche Limitierungen vor Ort, sondern vor allem in der rechtskonformen Transformation des ausländischen Geschäftsmodells unter Berücksichtigung der örtlichen Regelungen.

Aufgrund der umfangreichen Einbeziehung unserer Anwälte in grenzüberschreitende Transaktionen werden sie gerne als Local Counsel von ausländischen Investoren oder Kanzleien mandatiert. Wir vertreten ausländische Investoren bei ihren direkten und indirekten Investitionen in Deutschland und unterstützen beim Verständnis der Unterschiede im deutschen Rechtssystem sowie bei der Strukturierung ihrer operativen Angelegenheiten vor Ort.

Wir bieten umfangreiche Beratungsleistungen im Bereich Inbound wie z. B.

  • bei der Akquisition oder dem Verkauf von deutschen Zielgesellschaften
  • bei der Gründung von Tochtergesellschaften, Repräsentanzen, Betriebsstätten oder Joint Ventures in Deutschland
  • bei der Etablierung von Vertriebsstrukturen und Vertriebssystemen in Deutschland sowie
  • Unterstützung zum Verständnis der Spezifika des deutschen Rechts, bspw. bei dem Schutz von IP, im Arbeitnehmererfinderwesen, bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen oder im Datenschutz.

Unsere Anwälte haben z. B. in den folgenden Projekten federführend

  • ein NASDAQ-gelistetes Telekommunikationsunternehmens beim Aufbau einer 350 Mitarbeiter umfassenden F&E-Einheit in Deutschland
  • ein britisches Medienunternehmens zur Gründung eines Joint Ventures mit einem führenden deutschen Unternehmen im Bereich der Medienkontrolle
  • ein NASDAQ-gelistetes Telekommunikationsunternehmens bei der Einführung einer Lösung zur drahtlosen Email-Kommunikation in Deutschland
  • einen asiatischen Reifenhersteller im Rahmen einer F&E-Kooperation mit einem deutschen Reifenhersteller zur Entwicklung eines Notlaufsystems
  • ein NASDAQ-gelisteten Technologie-Unternehmens in allen operativen, gesellschaftsrechtlichen und konzerninternen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Gründung und dem Betrieb ihrer deutschen Tochtergesellschaften und Betriebsstätten

beraten.

Local Counsel Services
Ihre Augen und Ohren vor Ort.

Wahre Local Counsel Services erfordern pro-aktiven Rechtsrat vor Ort, Sensitivität für kulturelle Unterschiede, äußerste Transparenz und ein nahtloses Teamwork mit dem Mandanten.

Ausländischen Mandanten wie auch im Ausland ansässigen Anwälten bieten wir umfassende Unterstützung als Berater vor Ort (Local Counsel) in Angelegenheiten des deutschen Rechts. Unsere Anwälte können auf signifikante Erfahrung in internationalen Großkanzleien zurückgreifen, sind zweisprachig ausgebildet und sowohl in den USA als auch in Deutschland als Rechtsanwälte zugelassen. Wir arbeiten regelmäßig mit im Ausland ansässigen Kanzleien als deren Local Counsel in Deutschland in multinationalen Projekten, Transaktionen oder Angelegenheiten, die rechtlicher Betreuung in Deutschland bedürfen.

Zu unseren Beratungsleistungen als Local Counsel zählen z. B.

  • die Unterstützung vor Ort in multinationalen M&A-Transaktionen, z. B. der Durchführung einer Due Diligence vor Ort
  • Beratung in der rechtskonformen Ausgestaltung von Vertragsdokumentation
  • Beratung nach deutschem Recht in multinationalen Transaktionen
  • Beratung zu Produkteinführungen, Marketing und Vertrieb in Deutschland
  • Verwaltung deutscher Tochterunternehmen und Beratung zu Compliance-Fragen.

Unsere Anwälte haben unter anderem

  • verschiedene Fortune 500 und NASDAQ-gelistete Unternehmen in gesellschaftsrechtlichen und operativen Angelegenheiten ihrer deutschen Tochtergesellschaften
  • einen NASDAQ-gelisteten Anbieter mobiler Email-Endgeräte in der Strukturierung der deutschen Arbeitsverhältnisse einschließlich internationale Secondments aus Deutschland und der Einrichtung eines Arbeitnehmer-Erfindersystems
  • einen NYSE-gelisteten Reeder in der Restrukturierung der Tochterunternehmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz
  • ein nordamerikanisches Telekommunikationsunternehmen in Angelegenheiten des deutschen und europäischen Datenschutzes im Zusammenhang mit der Offenlegung von Unternehmensdokumentation (document production) in einem U.S.-amerikanischen Zivilverfahren
  • einen NASDAQ-gelisteten Anbieter mobiler Telekommunikationsgeräte in der rechtskonformen Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsschutzmaßnahmen in Deutschland

beraten.

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One Step Beyond.

Weitere Informationen zu MAYRFELD präsentieren wir Ihnen in unserer Broschüre.