Wir haben langjährige Erfahrung im Umgang mit Rechtsangelegenheiten, die für unsere Mandanten von besonderer Tragweite sind.
Unsere Beratung für Unternehmen profitiert von unserer Erfahrung in der Vertretung von Gesellschaften verschiedener Größe, aus verschiedenen Marktsegmenten und in unterschiedlichen Phasen des Wachstums. Wir beraten sowohl KMU als auch multinationale Unternehmen in ihren gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten in Deutschland und haben langjährige Erfahrung in der Betreuung deutscher Tochtergesellschaften ausländischer Investoren.
Rechtsberatung ist kein Selbstzweck, sondern dient der Umsetzung unternehmerischer Vision. Hierzu bedarf es fundierter Erfahrung, profunder Branchenkenntnis, internationaler Expertise und der richtigen Strategie.
Wir denken, dass gesellschaftsrechtliche Beratung nur dann Vorteile birgt, wenn sie geschäftsorientiert erfolgt und nicht zum Selbstzweck wird.
Gleichwohl erfordert eine fortschreitende Unternehmensentwicklung das kontinuierliche Überdenken und Adjustieren gegebener Gesellschafts- und Unternehmensstrukturen. Zum Beispiel kann bei der Entwicklung risikoträchtiger Technologien die Schaffung überschaubarer Konzernstrukturen Haftungsrisiken vermeiden oder ein IP-Pooling den Zugang der Tochterunternehmen zu konzerninternem IP erleichtern und den ungewollten Abfluss von IP (z. B. durch Verkauf oder Liquidation einer Konzerngesellschaft) verhindern. Daneben sind die Möglichkeiten der internen Willensbildung und Einflussnahme von entscheidender strategischer Bedeutung für die nachhaltige Entwicklung Ihres Unternehmens.
Joint Venture und M&A-Beratung wird oft als Domäne großer Wirtschaftskanzleien angesehen. Wir denken jedoch, dass der Technologie-Bereich Nischen bietet, in denen die Beratung durch eine branchenfokussierte Boutique eine valide Alternative zur Großkanzlei darstellt.
Ihre Tochtergesellschaften sind Teil Ihrer Untenehmens-Familie. Sie sind Teil Ihres Netzwerks und haben eine Aufgabe – machmal jedoch auch individuelle Vorstellungen. Wir helfen beim Ausgleich und in der Abstimmung der jeweiligen Interessen.
Sobald zwei Gesellschaften eines Unternehmensverbunds Leistungen austauschen, ist es wichtig, diese entsprechend vertraglich abzubilden und zu strukturieren. Das gilt insbesondere für den Leistungsaustausch zwischen ausländischen Konzerngesellschaften und ihren deutschen Tochterunternehmen. Vor allem im grenzüberschreitenden Kontext sind hier auch mannigfaltige Compliance-Anforderungen nach deutschem Recht zu beachten. Zum Beispiel wirft die Einführung eines unternehmensinternen und grenzüberschreitenden IT-Netzwerks nicht nur Fragen der Leistungsvergütung, sondern auch datenschutzrechtliche und ggf. arbeitsrechtliche Fragen auf.
Unternehmer und Arbeitnehmer leben in Symbiose.
Die rechtliche Beratung von Unternehmen kann Fragen des Arbeitsrechts nicht ausgeklammert lassen. Insbesondere in Technologie-Unternehmen sind Arbeitnehmer mit sensitiven Tätigkeiten betraut, die die Relevanz einer sorgfältigen arbeitsrechtlichen Strukturierung erhöhen.
Die Beratung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten ist für uns integraler Bestandteil der Beratung im Unternehmensrecht, denn jedes Team baut auf den unternehmerischen Wurzeln auf, die für den Erfolg Ihrer Gesellschaft entscheidend sind.
Wir helfen Ihnen, Compliance-Anforderungen zu erfüllen, damit das Unvermeidbare vermieden werden kann.
Compliance hilft Organisationen, ihre Ziele verlässlich zu erreichen, Unklarheiten zu adressieren und integer zu handeln. Auf der organisatorischen Ebene wird Compliance durch Management-Prozesse erreicht, die die notwendigen Anforderungen (z. B. nach Recht und Gesetz, Vertrag, Strategien und Richtlinien) identifizieren, den Stand der Compliance beurteilen, die mit einer mangelnden oder fehlenen Compliance einhergehenden Risiken und potentiellen Kosten gegen die Aufwendungen für die Erreichung der notwendigen Compliance gegenüberstellen und so helfen, notwendige korrektive Maßnahmen zu priorisieren und einzuleiten.
Compliance-Anforderungen betreffen fast jeden Aspekt des unternehmerischen oder geschäftlichen Lebens, wobei insbesondere der Datenschutz im Vordergrund steht. Compliance-Maßnahmen werden gern hintangestellt, da sie oft Kosten verursachen. In grenzüberschreitenden Angelegenheiten wird oft übersehen, dass unterschiedliche Jurisdiktionen unterschiedliche Compliance-Anforderungen bergen können. Abgesehen von der Selbstverständlichkeit, dass man natürlich im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit kein Recht verletzen darf, birgt die Investition in Compliance und die damit einhergehende rechtliche Beratung einen entscheidenden Vorteil: Sie erlaubt, Entscheidungen mit Zuversicht zu treffen.
Weitere Informationen zu MAYRFELD präsentieren wir Ihnen in unserer Broschüre.