Prof. Dr. jur. Dr. jur. h.c. mult. Bernd Schünemann
Direktor des Instituts für Anwaltsrecht an der LMU München
Prof. Dr. Schünemann lehrt, forscht und gutachtet auf den Gebieten des Strafrechts, Strafprozessrechts, der Rechtsphilosophie und der Rechtssoziologie.
Prof. Dr. Schünemann ist ein herausragender und international hoch angesehener deutscher Strafrechtslehrer und einer der bedeutendsten Strafrechtswissenschaftler seiner Zeit mit einer beeindruckenden Vita. Prof. Dr. Schünemann war u. a. als Gutachter für den Deutschen Juristentag und den Deutschen Bundestag tätig. Daneben kann er auf eine umfangreiche Vortrags- und Beratungstätigkeit bei der Gesetzgebung in europäischen, ostasiatischen und lateinamerikanischen Ländern zurückblicken, wofür ihm bis dato 12 Universitäten die Ehrendoktorwürde verliehen haben.
Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt seit seiner im Auftrag des Bundesjustizministers erstellten grundlegenden Untersuchung “Unternehmenskriminalität und Strafrecht” (veröffentlicht 1979) im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts. Er kann hier nicht nur auf ein umfassendes strafrechtsdogmatisches Werk verweisen, sondern ist auch teils als Rechtsgutachter, teils als Strafverteidiger in bedeutenden und medial beachteten deutschen Wirtschaftsstrafverfahren hervorgetreten.
Als Beirat von MAYRFELD steht er sowohl uns als auch unseren Mandanten in den Bereichen Strafrecht und Compliance, aber auch bei der Beantwortung rechtsrelevanter ethischer Fragestellungen als Gutachter zur Seite.
Die Beratung im Rahmen der Entwicklung, Kommerzialisierung und Anwendung von Technologie ist nicht mehr beschränkt auf das Schnittfeld zwischen Technologie und Recht. Im Rahmen der Entwicklung neuartiger Therapien oder der fortschreitenden Digitalisierung stehen vermehrt gesellschaftliche und ethische Fragestellungen zur Rede, deren Beantwortung Voraussetzung für eine rechtskonforme Strukturierung darstellt. In diesem Kontext werden Fragen der Compliance integraler Bestandteil strukturierter Rechtsberatung, da die Anwendung von Technologie immer im sozialen, regulatorischen und rechtlichen Kontext bewertet werden muss.
Vor diesem Hintergrund freuen wir uns außerordentlich, dass Herr Prof. Dr. Schünemann sowohl uns als auch unseren Mandanten seine rechtliche, rechtssoziologische und philosophische interdisziplinäre Expertise zur Verfügung stellt.